Page 594 - WS Arbeitsschutz 2025
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10 BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ » WISSENSWERT
HILFE IM ERNSTFALL
REGELN AUSSTATTUNG
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind gesetzlich Der Erfolg der Ersten Hilfe steht und fällt mit dem Zugriff auf
verankert und über die Berufsgenossen schaften – als Träger der gesetzlichen die richtige Ausstattung. Es liegt beim Unternehmen, über deren Art, Menge
Unfallversicherung – umfassend geregelt. So ergibt sich aus den Unfallverhütungs und Aufbewahrungsort zu entscheiden – abhängig von der Betriebsgröße, den
vorschriften (UVV) und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) vorhandenen betrieb lichen Gefahren sowie der Ausdehnung und Struktur des
ein weitreichendes Regelwerk, das für jedes Unternehmen verbindlich ist. Unternehmens. Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile
an eine ErsteHilfeAusrüstung sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt für
PFLICHTEN Verletzungsgefahren. Jede Branche hat außerdem andere An forderungen und
Risiken.
Zu den Grundpflichten des Unternehmers gehören demnach alle erforderlichen
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeits un fällen, Berufskrankheiten und arbeits
bedingten Gesundheits gefahren. Auch müssen Vorbereitungen für eine wirksame VERBANDKÄSTEN
Erste Hilfe getroffen werden. Dazu gehört ebenso geeignetes Personal wie eine Als Grundlage für das betriebliche ErsteHilfeSystem sind DINNormen nur ein
geeignete Ausstattung für den Ernstfall. Hinweis auf Minimalanforderungen bei der Ausstattungsmenge und Ausstattungs
qualität – zum Beispiel bei Verbandkästen. Hier sind die Normen DIN 13157 für
ERSTE HILFE einen kleinen Verbandkasten und DIN 13169 für einen großen Verbandskasten als
Basisausstattung zu werten. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungs
Die Grundsätze der Prävention schreiben ebenso vor, dass das ErsteHilfe Material qualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.
jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich ist. Es ist in geeigneten Vorrich
tungen aufzubewahren und muss, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in aus
reichender Menge bereitgehalten und rechtzeitig ergänzt und erneuert werden.
GROSSER VERBANDKASTEN (DIN 13169) KLEINER VERBANDKASTEN (DIN 13157)
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
von 51 bis 300 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 von 1 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169
b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben b) in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
von 21 bis 100 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 von 1 bis 20 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
ab 100 weitere Beschäftigte zusätzlich 1 Verbandkasten DIN 13169 c) auf Baustellen
von 1 bis 10 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13157
Betrieblicher Arbeitsschutz von 11 bis 50 Beschäftigten 1 Verbandkasten DIN 13169 Verbandkästen DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten
c) auf Baustellen
im Außendienst einsetzbar.
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich
1 Verbandkasten DIN 13169
10 Wichtige Information: Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
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