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ARBEITSSCHUTZ
                                                         10.  ATEMSCHUTZ

       Bodyguards für die Lunge





        Wichtig!
        Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive
        Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen
        werden.




       Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die
       Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu
       begegnen ist.
       •  Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt
       •  Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf
       •  Beim Schweißen entsteht Rauch

       Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atem-
       schutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken ein-
       gesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unter schiedlicher Schutzstufen.
       Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP1
       Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten
       Grenzwertes (MAK-Wert = maximale Arbeitsplatzkonzentration).
       Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP2
       Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z. B. Eichen- oder
       Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch.
       Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.

       Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP3             Allgemeine Hinweise
       Je giftiger oder krebserregender ein Stoff ist, desto niedriger ist sein Grenzwert.   Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der
       Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen,    Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. Mundschutz bietet Ihnen keinen
       bis zum 30-fachen des Grenzwertes.                  Schutz vor lungengängigem Feinstaub und  gefährlichen Arbeitsstoffen.

       Aktivkohlefilter                                    Die Lagerzeiten
       Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern,   Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen  längeren
       sind Atemschutzmasken mit Aktivkohle filter erforderlich.  Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lager zeiten müssen
                                                           vom Hersteller angegeben werden und betragen zwischen 3 und 5 Jahren.
       Kombinationsfilter aus Gas- und  Partikelfilter P2  Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und
                                                           Kombi nationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen,
       Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/ Partikel
       auftreten (z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben).   sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern und
                                                           partikelfiltrierenden Halbmasken ist bei sachgemäßer Lagerung üblicherweise auf
                                                           3 Jahre begrenzt.



       Filterart       Filterklasse  Schutz gegen                                Leistungsvermögen
                       1          Gase und Dämpfe                                Aufnahmevermögen klein

         Gasfilter     2          Gase und Dämpfe                                Aufnahmevermögen mittel
                       3          Gase und Dämpfe                                Aufnahmevermögen groß
                                                                                                                    Arbeitsschutz
                       P1         feste Partikel und flüssige inerte Stoffe bis zum 4-fachen GW  Rückhaltevermögen klein
       Partikelfilter   P2        feste und flüssige Partikel mindergiftiger (gesundheitsschädl.) Stoffe bis zum 10-fachen GW  Rückhaltevermögen mittel
                       P3         feste und flüssige Partikel giftiger u. sehr giftiger Stoffe bis zum 30-fachen GW  Rückhaltevermögen groß
                       1-P2       Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel  gesundheitsschädlicher Stoffe  Aufnahmevermögen klein/Rückhaltevermögen mittel
       Kombinationsfilter  2-P2   Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel  gesundheitsschädlicher Stoffe  Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen mittel
                       2-P3       Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel  giftiger und sehr giftiger Stoffe  Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen groß
                                                                                                        10/49        10 |

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