Page 342 - Günzbuerger Ratgeber Steigtechnik 2021
P. 342
www.steigtechnik.de
Neuerungen Normen Gesamtübersicht
Informieren. Verstehen. Sicher sein. Normen, Gesetze und Vorschriften
DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen DIN 18799-3 Ortsfeste Steigleiteranlagen an
aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: baulichen Anlagen – Sicherheitstechnische Zutreffende Normen Die Norm beschreibt und gilt für … Die Norm gilt nicht für …
Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und Anforderungen und Prüfungen – Teil 3:
sicherheitstechnische Anforderungen Zubehörteile tragbare Leitern für unterschiedlichste Leitern für den besonderen
Tragbare Leitern DIN EN 131-1 bis 4 Einsatzzwecke, z. B. Anlege-, Schiebe-, beruflichen Gebrauch, wie
Steh-, Mehrzweck- und Gelenkleitern für
Technisch und redaktionell überarbeitete Norm Neuer Normteil für Steigleitern an baulichen Anlagen die Benutzung durch 1 Person mit max. Feuerwehrleitern, Dachleitern
Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021 Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021 150 kg sowie Tritte
Übergangsfrist (DOW = date of withdrawal) mit „Standard“-Übergangsfrist von 6 Monaten
mit 12 Monaten festgelegt Die Norm enthält Festlegungen für Bühnen, Laufstege, tragbare Aufstiege mit ein oder mehreren
Die Norm gilt für fahrbare Arbeitsbühnen als temporäre Bodenbeläge, Geländer, Durchgangssperren und Stufen bei denen die oberste Fläche max. Leiter wie z. B. ein- oder
Arbeitsmittel innerhalb (Standhöhe bis 12,0 m) und außerhalb Zustiegssicherungen Tritte DIN EN 14183 1,0 m hoch und zum Betreten vorgesehen beidseitig begehbare
(Standhöhe bis 8,0 m) von Gebäuden Die Norm gilt nicht für: ist für die Benutzung durch 1 Person mit Stufenstehleitern
max. 150 kg
Die Norm gilt nicht für Gerüste nach EN 12810-1 ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen
(Fassadengerüste) und EN 12811-1 (Arbeitsgerüste) (DIN EN ISO 14122-4)
Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur aus einer einzelnen ortsfeste Steigleitern für Schächte (DIN EN 14396) tragbare Teleskopanlegeleiter und
Gerüstfeld-Struktur bestehen und nur eine Belagfläche darf ortsfest Notsteigleitern (DIN 14094-1) Teleskopleitern DIN EN 131-6 -stehleitern für die Benutzung durch Leitern mit Schiebeelementen
als Arbeitsebene verwendet werden ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten 1 Person mit max. 150 kg
Auf-, Ab oder Umbau der fahrbaren Arbeitsbühne muss ohne (DIN 28017)
die Verwendung persönliche Absturzausrüstung möglich sein. 2
Somit sind technische (z. B. Montagesicherungsgeländer) oder Laufstege: Flächenlast min. 2,0 kN/m , Gesamtlast mobile Podestleitern mit einem Arbeits-
organisatorische Lösungen (z. B. 3-T Methode) erforderlich min. 1,5 kN, Breite min. 500 mm podest von max. 1 m Fläche, einer tragbare Leitern nach EN 131-1
2
2
Bühnen: Flächenlast min. 2,0 kN/m , Gesamtlast oder -4, Leitern nach EN 1147,
Maximaler vertikaler Abstand zwischen Belagflächen 2,25 m Podestleitern DIN EN 131-7 Podesthöhe von max. 5,0 m und für Tritte nach EN 14183, ortsfeste
sowie zwischen Boden und der ersten Belagfläche 3,25 m min. 2,0 kN, Breite und Länge jeweils min. 800 mm die Benutzung durch 1 Person mit
Bodenbeläge von Laufstegen und Bühnen min. Rutschhem- max. 150 kg Zugänge nach EN ISO 14122
Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien
verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten mungsbewertung R 10 (nach DIN 51130)
und verschließbaren Behältnissen geliefert werden Bei Abständen > 180 mm zwischen Gebäude und Bühne oder ortsfeste Zugänge zu maschinellen An- für Aufzüge, fahrbare Hub-
Klarstellung, dass fahrbare Arbeitsbühnen keine Verankerungs- Laufsteg ist ein Geländer (Handlauf, Knieleiste und Fußleiste) Treppen, Arbeitsbühnen DIN EN ISO 14122-1 lagen z. B. Rampen, Treppen, Überstiege, arbeitsbühnen oder für andere
mit Geländerhöhe min. 1.100 mm erforderlich
punkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind und Laufstege bis 4 Geländer, Arbeitsbühnen, Laufstege und Einrichtungen, die für die
(Ausnahme: Sie sind spezifisch vom Hersteller zu diesem Zweck Durchgangssperre (selbstschließende Sicherungstüre) an Steigleitern Personenbeförderung zwischen
und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Normen entwickelt) Geländeröffnungen erforderlich. Bei Attikahöhe ≥ 1.100 mm zwei Ebenen vorgesehen sind
ist keine Durchgangssperre erforderlich
Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 1004-1 sind bei den
entsprechenden Produkten im Ratgeber bereits berücksichtigt. An frontseitigen Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter ortsfeste Steigleitern an baulichen An-
angebrachte Geländer (jeweils min. 1.500 mm Länge zur Leiter- lagen mit Seitenholmen oder Mittelholm. ortsfeste Steigleitern als
mittelachse) oder in die Ausstiegsfläche weitergeführte Geländer Steigleitern DIN 18799-1 bis 3 Absturzsicherung in Abhängigkeit von Notleitern oder als Zugang zu
(min. 2.000 mm Länge von der Ausstiegskante) notwendig, gilt Gesamtsteighöhe; Rückenschutz oder maschinellen Anlagen
DIN EN 131-4 Leitern – Teil 4: auch bei Attikahöhen < 1.100 mm Steigschutz erforderlich
Ein- oder Mehrgelenkleitern Die Geländer an Ausstiegsstellen benötigen bei Attikahöhen ortsfeste Steigleitern als
über 100 mm keine Fußleiste, bei Attikahöhen über 600 mm
keine Fuß- und Knieleiste ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen, Verkehrswege an baulichen
Technisch und redaktionell überarbeitete Norm Steigleiter die auf Bühnen oder Laufstegen enden müssen bei Steigleitern DIN 14094-1 mit Rückenschutz als Notleiteranlage Anlagen oder als Zugang zu
Veröffentlicht im Juni 2020 Abständen ≤ 1.500 mm zum Geländer mit zusätzlichen Absturz- maschinellen Anlagen
Die Norm gilt in Zusammenhang mit EN 131-1, EN 131-2 sicherungen versehen werden (z. B. Streben zwischen Rücken-
und EN 131-3 und legt Anforderungen, Prüfungen und die schutz und Geländer)
Kennzeichnung von Mehrzweckleitern mit einer oder Abhängig von der Gefährdungsurteilung sind Maßnahmen fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertig-
mehreren Gelenkverbindungen fest (Zustiegssicherungen) gegen das Besteigen der Steigleiter Fahrgerüste DIN EN 1004-1 ten Bauteilen mit einer Plattformhöhe bis Kleingerüste, Fassaden-,
Die Norm gilt nicht für Gelenkverbindungen von Mehrzweck- durch unbefugte Personen vorzusehen 12,0 m (innerhalb von Gebäuden) und bis oder Schutzgerüste
und Stehleitern nach DIN EN 131-1 Wenn Zustiegssicherungen erforderlich sind, darf der 8,00 m (außerhalb von Gebäuden)
Einführung von geänderten bzw. neuen Herstellerprüfungen zur Rückenschutz erst ab einer Höhe von 2.700 mm (ansonsten
Einführung der Leiterklassen „nicht beruflicher“ und „beruflicher“ 2.200 mm) beginnen
Gebrauch (professional / non-professional) Die Änderungen aufgrund der neuen DIN 18799-3 sind bei den
Die Norm gilt nicht für Gelenkverbindungen von Mehrzweck- entsprechenden Produkten im Ratgeber bereits berücksichtigt.
und Stehleitern nach DIN EN 131-1
Anpassung an die aktuelle EN 131-1, d. h. bei Leiter-
längen > 3,0 m müssen Anlegeleitern eine größere Normen sind anerkannte Regeln der Technik und definieren Herstellung, Prüfung und Benutzung von Produkten.
untere Leiterbreite aufweisen Ihre Anwendung wird verbindlich, wenn es in privaten Verträgen oder in Gesetzen, wie dem Produktsicherheits-
Neue Anforderung: Können Mehrgelenkleitern in einer gesetzes (ProdSG) gefordert wird. Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem DGUV Regelwerk kann
Plattform-Stellung verwendet werden, muss das Plattformele- man ableiten, dass bei der Benutzung von Steigtechnik die entsprechenden Normen erfüllt werden müssen.
ment zur Normkonformität mit dem Produkt mitgeliefert werden
Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 131-4 sind bei den Bei Fragen zu den Bereichen Normen und Vorschriften für Steigtechnik wenden Sie sich bitte an die
entsprechenden Produkten im Ratgeber berücksichtigt.
Experten der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK.
342 343