Page 342 - Günzbuerger Ratgeber Steigtechnik 2021
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            Neuerungen Normen                                                                                                      Gesamtübersicht

            Informieren. Verstehen. Sicher sein.                                                                                   Normen, Gesetze und Vorschriften


            DIN EN 1004-1 Fahrbare Arbeitsbühnen              DIN 18799-3 Ortsfeste Steigleiteranlagen an
            aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1:            baulichen Anlagen – Sicherheitstechnische                                                  Zutreffende Normen  Die Norm beschreibt und gilt für …  Die Norm gilt nicht für …
            Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und                Anforderungen und Prüfungen – Teil 3:
            sicherheitstechnische Anforderungen               Zubehörteile                                                                                                 tragbare Leitern für unterschiedlichste   Leitern für den besonderen
                                                                                                                                     Tragbare Leitern    DIN EN 131-1 bis 4       Einsatzzwecke, z. B. Anlege-, Schiebe-,   beruflichen Gebrauch, wie
                                                                                                                                                                           Steh-, Mehrzweck- und Gelenkleitern für
               ƒ Technisch und redaktionell überarbeitete Norm    ƒ Neuer Normteil für Steigleitern an baulichen Anlagen                                                   die Benutzung durch 1 Person mit max.   Feuerwehrleitern, Dachleitern
               ƒ Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021    ƒ Veröffentlichung voraussichtlich Ende 2020 / Anfang 2021                                    150 kg                          sowie Tritte
               ƒ Übergangsfrist (DOW = date of withdrawal)      mit „Standard“-Übergangsfrist von 6 Monaten
              mit 12 Monaten festgelegt                          ƒ Die Norm enthält Festlegungen für Bühnen, Laufstege,                                                    tragbare Aufstiege mit ein oder mehreren
               ƒ Die Norm gilt für fahrbare Arbeitsbühnen als temporäre    Bodenbeläge, Geländer, Durchgangssperren und                                                    Stufen bei denen die oberste Fläche max.   Leiter wie z. B. ein- oder
              Arbeitsmittel innerhalb (Standhöhe bis 12,0 m) und außerhalb   Zustiegssicherungen                                     Tritte              DIN EN 14183      1,0 m hoch und zum Betreten vorgesehen   beidseitig begehbare
              (Standhöhe bis 8,0 m) von Gebäuden                 ƒ Die Norm gilt nicht für:                                                                                ist für die Benutzung durch 1 Person mit   Stufenstehleitern
                                                                                                                                                                           max. 150 kg
               ƒ Die Norm gilt nicht für Gerüste nach EN 12810-1      ƒ ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen
              (Fassadengerüste) und EN 12811-1 (Arbeitsgerüste)    (DIN EN ISO 14122-4)
               ƒ Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur aus einer einzelnen      ƒ ortsfeste Steigleitern für Schächte (DIN EN 14396)                                           tragbare Teleskopanlegeleiter und
              Gerüstfeld-Struktur bestehen und nur eine Belagfläche darf      ƒ ortsfest Notsteigleitern (DIN 14094-1)               Teleskopleitern     DIN EN 131-6      -stehleitern für die Benutzung durch    Leitern mit Schiebeelementen
              als Arbeitsebene verwendet werden                    ƒ ortsfeste Zugänge zu verfahrenstechnischen Apparaten                                                  1 Person mit max. 150 kg
               ƒ Auf-, Ab oder Umbau der fahrbaren Arbeitsbühne muss ohne      (DIN 28017)
              die Verwendung persönliche Absturzausrüstung möglich sein.                 2
              Somit sind technische (z. B. Montagesicherungsgeländer) oder     ƒ Laufstege: Flächenlast min. 2,0 kN/m , Gesamtlast                                         mobile Podestleitern mit einem Arbeits-
              organisatorische Lösungen (z. B. 3-T Methode) erforderlich  min. 1,5 kN, Breite min. 500 mm                                                                  podest von max. 1 m  Fläche, einer   tragbare Leitern nach EN 131-1
                                                                                                                                                                                          2
                                                                                        2
                                                                 ƒ Bühnen: Flächenlast min. 2,0 kN/m , Gesamtlast                                                                                          oder -4, Leitern nach EN 1147,
               ƒ Maximaler vertikaler Abstand zwischen Belagflächen 2,25 m                                                           Podestleitern       DIN EN 131-7      Podesthöhe von max. 5,0 m und für    Tritte nach EN 14183, ortsfeste
              sowie zwischen Boden und der ersten Belagfläche 3,25 m  min. 2,0 kN, Breite und Länge jeweils min. 800 mm                                                    die Benutzung durch 1 Person mit
                                                                 ƒ Bodenbeläge von Laufstegen und Bühnen min. Rutschhem-                                                   max. 150 kg                     Zugänge nach EN ISO 14122
               ƒ Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien
              verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten    mungsbewertung R 10 (nach DIN 51130)
              und verschließbaren Behältnissen geliefert werden    ƒ Bei Abständen > 180 mm zwischen Gebäude und Bühne oder                                                ortsfeste Zugänge zu maschinellen An-  für Aufzüge, fahrbare Hub-
               ƒ Klarstellung, dass fahrbare Arbeitsbühnen keine Verankerungs-  Laufsteg ist ein Geländer (Handlauf, Knieleiste und Fußleiste)    Treppen, Arbeitsbühnen    DIN EN ISO 14122-1   lagen z. B. Rampen, Treppen, Überstiege,   arbeitsbühnen oder für andere
                                                                mit Geländerhöhe min. 1.100 mm erforderlich
              punkte für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind                                                             und Laufstege       bis 4             Geländer, Arbeitsbühnen, Laufstege und   Einrichtungen, die für die
              (Ausnahme: Sie sind spezifisch vom Hersteller zu diesem Zweck     ƒ Durchgangssperre (selbstschließende Sicherungstüre) an                                   Steigleitern                    Personenbeförderung zwischen
              und in Übereinstimmung mit den zutreffenden Normen entwickelt)  Geländeröffnungen erforderlich. Bei Attikahöhe ≥ 1.100 mm                                                                    zwei Ebenen vorgesehen sind
                                                                ist keine Durchgangssperre erforderlich
            Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 1004-1 sind bei den
            entsprechenden Produkten im Ratgeber bereits berücksichtigt.    ƒ An frontseitigen Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter                            ortsfeste Steigleitern an baulichen An-
                                                                angebrachte Geländer (jeweils min. 1.500 mm Länge zur Leiter-                                              lagen mit Seitenholmen oder Mittelholm.   ortsfeste Steigleitern als
                                                                mittelachse) oder in die Ausstiegsfläche weitergeführte Geländer     Steigleitern        DIN 18799-1 bis 3  Absturzsicherung in Abhängigkeit von   Notleitern oder als Zugang zu
                                                                (min. 2.000 mm Länge von der Ausstiegskante) notwendig, gilt                                               Gesamtsteighöhe; Rückenschutz oder   maschinellen Anlagen
            DIN EN 131-4 Leitern – Teil 4:                      auch bei Attikahöhen < 1.100 mm                                                                            Steigschutz erforderlich
            Ein- oder Mehrgelenkleitern                          ƒ Die Geländer an Ausstiegsstellen benötigen bei Attikahöhen                                                                              ortsfeste Steigleitern als
                                                                über 100 mm keine Fußleiste, bei Attikahöhen über 600 mm
                                                                keine Fuß- und Knieleiste                                                                                  ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen,   Verkehrswege an baulichen
               ƒ Technisch und redaktionell überarbeitete Norm    ƒ Steigleiter die auf Bühnen oder Laufstegen enden müssen bei      Steigleitern        DIN 14094-1       mit Rückenschutz als Notleiteranlage  Anlagen oder als Zugang zu
               ƒ Veröffentlicht im Juni 2020                    Abständen ≤ 1.500 mm zum Geländer mit zusätzlichen Absturz-                                                                                maschinellen Anlagen
               ƒ Die Norm gilt in Zusammenhang mit EN 131-1, EN 131-2    sicherungen versehen werden (z. B. Streben zwischen Rücken-
              und EN 131-3 und legt Anforderungen, Prüfungen und die    schutz und Geländer)
              Kennzeichnung von Mehrzweckleitern mit einer oder      ƒ Abhängig von der Gefährdungsurteilung sind Maßnahmen                                                fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertig-
              mehreren Gelenkverbindungen fest                  (Zustiegssicherungen) gegen das Besteigen der Steigleiter            Fahrgerüste         DIN EN 1004-1     ten Bauteilen mit einer Plattformhöhe bis   Kleingerüste, Fassaden-,
               ƒ Die Norm gilt nicht für Gelenkverbindungen von Mehrzweck-    durch unbefugte Personen vorzusehen                                                          12,0 m (innerhalb von Gebäuden) und bis   oder Schutzgerüste
              und Stehleitern nach DIN EN 131-1                  ƒ Wenn Zustiegssicherungen erforderlich sind, darf der                                                    8,00 m (außerhalb von Gebäuden)
               ƒ Einführung von geänderten bzw. neuen Herstellerprüfungen zur   Rückenschutz erst ab einer Höhe von 2.700 mm (ansonsten
              Einführung der Leiterklassen „nicht beruflicher“ und „beruflicher“   2.200 mm) beginnen
              Gebrauch (professional / non-professional)      Die Änderungen aufgrund der neuen DIN 18799-3 sind bei den
               ƒ Die Norm gilt nicht für Gelenkverbindungen von Mehrzweck-    entsprechenden Produkten im Ratgeber bereits berücksichtigt.
              und Stehleitern nach DIN EN 131-1
               ƒ Anpassung an die aktuelle EN 131-1, d. h. bei Leiter-
              längen > 3,0 m müssen Anlegeleitern eine größere                                                                       Normen sind anerkannte Regeln der Technik und definieren Herstellung, Prüfung und Benutzung von Produkten.
              untere Leiterbreite aufweisen                                                                                          Ihre Anwendung wird verbindlich, wenn es in privaten Verträgen oder in Gesetzen, wie dem Produktsicherheits-
               ƒ Neue Anforderung: Können Mehrgelenkleitern in einer                                                                 gesetzes (ProdSG) gefordert wird. Aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem DGUV Regelwerk kann
              Plattform-Stellung verwendet werden, muss das Plattformele-                                                            man ableiten, dass bei der Benutzung von Steigtechnik die entsprechenden Normen erfüllt werden müssen.
              ment zur Normkonformität mit dem Produkt mitgeliefert werden
            Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 131-4 sind bei den                                                              Bei Fragen zu den Bereichen Normen und Vorschriften für Steigtechnik wenden Sie sich bitte an die
            entsprechenden Produkten im Ratgeber berücksichtigt.
                                                                                                                                     Experten der GÜNZBURGER STEIGTECHNIK.


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