Page 286 - Günzbuerger Ratgeber Steigtechnik 2021
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www.steigtechnik.de
Steigleitern
Sicherer und dauerhafter Zugang, auch bei großen Höhen
Rationelles Baukastenprinzip
Konfektionierte Steigleitern und die Möglichkeit selbst zu
kombinieren, bieten für jedes Objekt die passende Lösung
Die hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen
Rückenschutzes erhöht die Wirtschaftlichkeit
Jedes Einzelteil im Baukasten erfüllt die gleichen
Anforderungen an Qualität und Effizienz
Montage und Befestigung
Dank des optimierten Montagesystems können selbst
komplexe und mehrzügige Anlagen schnell und effizient
montiert werden
Bei konfektionierten Steigleitern sind die passenden
Montagesets bereits inkludiert, im Baukastensystem
stehen zahlreiche Befestigungsmöglichkeiten zur Auswahl
(bitte mitbestellen)
Verstellbare Wandhalter für komplexe Fassaden
oder Wände mit Vollwärmeschutz
Verschiedene Materialausführungen
Je nach Einsatzzweck sind Steigleitern aus Stahl verzinkt,
Edelstahl, Aluminium und eloxiertem Aluminium lieferbar
Wandanker und andere Montagematerialien
sind in verschiedenen Materialien erhältlich
Robust, langlebig, effizient
Sicher ans Ziel
Komfortable Podeste für Ruhepausen, den einfachen
Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern oder den
Einstieg in Notleiteranlagen
Ausstiege und Einstiegsleitern für den
sicheren Auf- und Abstieg
06 Abschlusstüren, Wandhalter und weiteres Zubehör 06
für unterschiedliche bauliche Gegebenheiten
Optimale Planung
P L A N U N G S H IL F E
S T E I GL E I T E R - A N L A GE N
DIN 14094-1
Notleiteranlagen
Kurze Zusammenfassung der Norm Praktische Planungshilfen mit Tipps rund um die Praktische Planungshilfe jetzt zum Download:
Absturzsicherung Art der Steighöhe
≤ 10 m > 10 m P L A N U N G S H IL F E
einzügig Rückenschutz T E I GL E I T E R - A N L A GE N
erforderlich nicht zulässig S
Notleiteranlagen Rückenschutz DIN 18799-1 / DIN 18799-2
DIN 14094-1:2017 mehrzügig erforderlich Ortsfeste Steigleitern an
Maximal-Höhe des Leiterzuges ≤ 10 m Maximal-Höhe des ersten und der erforderlich richtige Planung von Steigleiteranlagen www.steigtechnik.de/planungshilfen
Steigschutz nicht zulässig folgenden Leiterzüge ≤ 6 m baulichen Anlagen Steighöhe > 10 m
Abstand der Podeste /Bühnen nicht zulässig Kurze Zusammenfassung der Norm Absturzsicherung Art der ≤ 3 m > 3 m ≤ 10 m nicht zulässig
nicht erforderlich erforderlich Rückenschutz erforderlich
Unabhängig von der Steighöhe gilt: ≤ 6 m einzügig nicht erforderlich
Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig. Maximal-Höhe des ersten und erforderlich
Brandschutzdienststelle mit einzubinden. Rückenschutz Leiterzuges ≤ 10 m Maximal-Höhe des erforderlich der folgenden Leiterzüge ≤ 10 m
Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige mehrzügig nicht erforderlich
Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen Ortsfeste Steigleitern
an baulichen Anlagen erforderlich
verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle
geführte Geländer erforderlich. DIN 18799-1: 2019 DIN 18799-2: 2019 Steigschutz nicht erforderlich erforderlich
Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. ≤ 10 m bei Rückenschutz und Steigschutz erforderlich Planung in enger Abstimmung mit Auftraggeber sowie
≤ 25 m bei Steigschutz, wenn
Bei möglichen Absturzhöhen ab 1 m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.
Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden. Podeste / Bühnen nicht erforderlich Benutzung durch geübte Person 1)
Abstand der
Einstiegsebene.
nicht erforderlich
Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der Ebenso finden Sie in dem Bereich Service
Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen. 1) Eine geübte Person ist nachweislich für die Benutzung des Steigschutzes geeignet, erfahren und regelmäßig unterwiesen.
nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der
Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke.
Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung s Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination
Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab.
Unabhängig von der Steighöhe gilt:
Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare
Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die
Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen
Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen.
(z.B. Fensterbreite) abdecken.
verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
Al
Seite 1 von 4 Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen Einsatzort und -zweck
An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene
oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt.
Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens
Bitte beachten Sie unsere technische Dokumentation. Sonderkonstruktionen auf Anfrage.
© GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH, Stand 03/2020, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
1.680 mm betragen.
geführte Geländer erforderlich.
Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen.
Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein. Seite 1 von 4 Gemeinsame Projektierung zahlreiche Ausschreibungstexte.
Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm.
Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens
800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen.
Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein.
Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang.
Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme
herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören).
© GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH, Stand 03/2020, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
Bitte beachten Sie unsere technische Dokumentation. Sonderkonstruktionen auf Anfrage.
Bauart-geprüft, entsprechend europäischer Norm DIN EN ISO 14122-4,
1 – 3 Schnell-Lieferprogramm resp. DIN 18799-1, resp. DIN 14094-1, Technische Regel für Arbeits-
stätten ASR A1.8, DGUV Information 208-032 (bisher BGI/GUV-I 5189)
Lieferbar innerhalb 1 – 3 Werktagen und geltendem DGUV Regelwerk.
abgehend, Detailinfos Seite 351.
Serienprodukte
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