Page 287 - Günzbuerger Ratgeber Steigtechnik 2021
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                                              Steigleitern



                                              Sicherer und dauerhafter Zugang, auch bei großen Höhen






                            Rationelles Baukastenprinzip
                               ƒ  Konfektionierte Steigleitern und die Möglichkeit selbst zu
                              kombinieren, bieten für jedes Objekt die passende Lösung
                               ƒ  Die hochstabile Befestigungstechnik des wichtigen
                              Rückenschutzes erhöht die Wirtschaftlichkeit
                               ƒ Jedes Einzelteil im Baukasten erfüllt die gleichen
                              Anforderungen an Qualität und Effizienz



                            Montage und Befestigung
                               ƒ  Dank des optimierten Montagesystems können selbst
                              komplexe und mehrzügige Anlagen schnell und effizient
                              montiert werden
                               ƒ  Bei konfektionierten Steigleitern sind die passenden
                              Montagesets bereits inkludiert, im Baukastensystem
                              stehen zahlreiche Befestigungsmöglichkeiten zur Auswahl
                              (bitte mitbestellen)
                               ƒ Verstellbare Wandhalter für komplexe Fassaden
                              oder Wände mit Vollwärmeschutz

                            Verschiedene Materialausführungen
                               ƒ Je nach Einsatzzweck sind Steigleitern aus Stahl verzinkt,
                              Edelstahl, Aluminium und eloxiertem Aluminium lieferbar
                               ƒ Wandanker und andere Montagematerialien
                              sind in verschiedenen Materialien erhältlich
                               ƒ Robust, langlebig, effizient





                            Sicher ans Ziel
                               ƒ Komfortable Podeste für Ruhepausen, den einfachen
                              Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern oder den
                              Einstieg in Notleiteranlagen
                               ƒ Ausstiege und Einstiegsleitern für den
                              sicheren Auf- und Abstieg
 06                            ƒ  Abschlusstüren, Wandhalter und weiteres Zubehör                                    06
                              für unterschiedliche bauliche Gegebenheiten


                            Optimale Planung
               P L A N U N G S H IL F E
               S T E I GL E I T E R - A N L A GE N
              DIN 14094-1
              Notleiteranlagen
              Kurze Zusammenfassung der Norm    ƒ Praktische Planungshilfen mit Tipps rund um die    Praktische Planungshilfe jetzt zum Download:
               Absturzsicherung Art der   Steighöhe
                 ≤ 10 m  > 10 m P L A N U N G S H IL F E
               Rückenschutz einzügig      T E I GL E I T E R - A N L A GE N
                 erforderlich  nicht zulässig S
                  
              Notleiteranlagen  Rückenschutz     DIN 18799-1 / DIN 18799-2
              DIN 14094-1:2017  mehrzügig  erforderlich  Ortsfeste Steigleitern an
                Maximal-Höhe des Leiterzuges ≤ 10 m Maximal-Höhe des ersten und der  erforderlich  richtige Planung von Steigleiteranlagen  www.steigtechnik.de/planungshilfen
                  
               Steigschutz  nicht zulässig   folgenden Leiterzüge ≤ 6 m baulichen Anlagen  Steighöhe  > 10  m
                  nicht zulässig
               Abstand der  Podeste /Bühnen    Kurze Zusammenfassung der Norm Absturzsicherung Art der   ≤ 3  m  > 3  m ≤ 10  m    nicht zulässig
                  
                 nicht erforderlich  erforderlich  Rückenschutz    erforderlich
                 Unabhängig von der Steighöhe gilt:  ≤ 6 m  einzügig  nicht erforderlich    
                  Als Absturzsicherung ist Steigschutz nicht zulässig.    Maximal-Höhe des ersten und   erforderlich
                  Brandschutzdienststelle mit einzubinden.  Rückenschutz     Leiterzuges ≤ 10 m Maximal-Höhe des  erforderlich  der folgenden Leiterzüge ≤ 10 m
                Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen   Ortsfeste Steigleitern
                     Bei der Planung von Notleiteranlagen, insbesondere der Zustiegssicherungen, ist die zuständige   mehrzügig  nicht erforderlich  
                     an baulichen Anlagen   erforderlich
                 verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
              An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsstelle
              geführte Geländer erforderlich.  DIN 18799-2: 2019 DIN 18799-1: 2019  Steigschutz  nicht erforderlich    erforderlich  
                  Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein.  erforderlich
                       ≤ 25 m bei Steigschutz, wenn
                    nicht erforderlich
                  Bei möglichen Absturzhöhen ab 1  m sind an Ein-, Aus- und Überstiegen Haltevorrichtungen erforderlich.
                    Abstand der
              Einstiegsebene.
                      Benutzung durch geübte Person 1)
                        Für seitliche Überstiege müssen die Leiternteile höher geführt werden.   Podeste / Bühnen         nicht erforderlich  ≤ 10 m bei Rückenschutz und Steigschutz    ƒ Planung in enger Abstimmung mit Auftraggeber sowie
                   Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene zur ersten Sprosse 100 – 400 mm; oberste Sprosse bündig mit der   Ebenso finden Sie in dem Bereich Service
                  Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen.  1)  Eine geübte Person ist nachweislich für die Benutzung des Steigschutzes geeignet, erfahren und regelmäßig unterwiesen.
                   nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird).
                        Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z. B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der
                Auslösemechanismus Notabstiegsleiter über Fußbedienhebel oder Sicherungsschranke.
                   Gefährdungsbeurteilung (u. a. Personenkreis, Gesamtsteighöhe) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab.
                    Unabhängig von der Steighöhe gilt:
                 Leiterteil muss sich vor seinem Betreten selbsttätig absenken. Im abgesenkten Zustand müssen die
                   Zustiegspodeste müssen als Zustiegsmöglichkeiten auf Notleiteranlagen die gesamte Zustiegsöffnung       s Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination
                Ein vertikal bewegliches Leiterteil ist nur am untersten Leitersegment zulässig. Dieses ausfahrbare
                      Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen

                 Sprossen des ausgefahrenen Leiterteils und des untersten Leitersegments auf gleicher Höhe liegen.
              (z.B. Fensterbreite) abdecken.
                  Seite 1 von 4      Durchgangssperre (Sicherungstüre) empfehlenswert. Liegt die Ausstiegsstelle an Verkehrswegen    Einsatzort und -zweck
                     verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit geprüft und abgenommen werden.
                   Al
                        Die senkrechte Überschneidung von aufeinanderfolgenden Leiterzügen muss mindestens
                   oder Arbeitsplätzen, wird eine Durchgangssperre benötigt.
                   An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene
              © GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH, Stand 03/2020, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
              Bitte beachten Sie unsere technische Dokumentation. Sonderkonstruktionen auf Anfrage.
                      Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm.
                      Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein.
                     Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen.
                   800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
                        Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens
                        1.680 mm betragen. geführte Geländer erforderlich.  zahlreiche Ausschreibungstexte.
                      Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 120 mm betragen.
                         Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein.
                        Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme
                   Ein gesicherter Standplatz ist z. B. ein Podest mit Geländer und einem gesicherten Zugang.
                   herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören).
                   © GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH, Stand 03/2020, Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten.
                   Bitte beachten Sie unsere technische Dokumentation. Sonderkonstruktionen auf Anfrage.  Seite 1 von 4    ƒ Gemeinsame Projektierung
                                                                         Bauart-geprüft, entsprechend europäischer Norm DIN EN ISO 14122-4,
                                    1 – 3 Schnell-Lieferprogramm         resp. DIN 18799-1, resp. DIN 14094-1, Technische Regel für Arbeits-
                                                                         stätten ASR A1.8, DGUV Information 208-032 (bisher BGI/GUV-I 5189)
                                           Lieferbar innerhalb 1 – 3 Werktagen    und geltendem DGUV Regelwerk.
                                           abgehend, Detailinfos Seite 351.
              Serienprodukte
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